Kosten & Abrechnung
Private Krankenversicherung
& Beihilfe
Als Privatpraxis rechne ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen in vielen Fällen ganz oder teilweise übernommen. Der genaue Umfang der Erstattung richtet sich jedoch nach Ihrem individuellen Tarif.
Ich empfehle Ihnen daher, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die jeweiligen Voraussetzungen zu informieren. Dabei können insbesondere folgende Fragen hilfreich sein:
• Welche Leistungen werden übernommen?
• Wie viele Sitzungen können erstattet werden?
• Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer Behandlung selbst zu tragen. In diesem Fall erhalten Sie eine transparente Rechnung über die in Anspruch genommenen Leistungen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich.
Ein Vorteil der Selbstzahlung besteht darin, dass keine Anträge bei Krankenversicherungen gestellt werden müssen. Dadurch kann der therapeutische Prozess häufig unkompliziert und zeitnah beginnen.
Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über die voraussichtlichen Kosten und den organisatorischen Ablauf.